Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Lebküchner F+L GmbH ( im Folgenden: Auftragnehmer ) werden Bestandteil aller Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn die allgemeine Geschäftsbedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Widersprechende allgemeine Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen werden nur dann anerkannt, wenn der Auftragnehmer diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot, Annahme und Vertrag

Schriftliche und mündliche Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie so nicht gekennzeichnet sind. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an den Auftragnehmer zum Abschluss eines Vertrages dar.

§ 3 Preise

(1) Alle Preise verstehen sich wie angegeben in EURO zzgl. des sich jeweils hieraus ergebenden Umsatzsteuerbetrags.

(2) Verlangt der Auftraggeber, dass eine Leistung durch den Auftragnehmer unverzüglich vorgenommen werden soll, kann dieser Zuschläge von 50% auf die vereinbarten Preise verlangen, wenn hierfür der Auftragnehmer andere laufende Arbeiten unterbrochen werden müssen.

(3) Fahrtkosten für An/Abfahrten sowie die Zeit für Wasserladen werden jeweils ab/bis Leingarten zum vereinbarten Stundenlohnsatz der eingesetzten Fahrzeuge in Rechnung gestellt.

§ 4 Leistung

(1) Sämtliche zeitlichen Angaben des Auftragnehmers hinsichtlich seiner zu erbringenden Leistung sind unverbindlich. Verbindliche Fristen und Termine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Teilleistungen sind zulässig. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnung, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

(2) Die vom Auftragnehmer für seine Leistungserbringung einzusetzenden Kraftfahrzeuge können nur auf befestigten Wegen und Straßen be- und entladen werden. Für auftretende Schäden durch falsches Anweisen haftet allein der Auftraggeber.

(3) Vorraussetzung für die Erfüllung einer Wartungs- oder Reinigungsarbeit sind hierfür vom Auftraggeber zu stellende Wasser- und Stromanschlüsse ( bei Strom: 220 V Schukosteckdosen ). Entstehende Strom- und Wasserkosten trägt der Auftraggeber.

(4) Bei Verstopfung und Rohrreinigung gilt zusätzlich Folgendes: Der Auftragnehmer übernimmt nach Vereinbarung die Beseitigung der Verstopfung oder die Rohrreinigung mit den hierfür geeigneten Spezialgeräten. Nach Durchführung dieser Arbeiten ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Arbeitsbereich nachzureinigen bzw. zu säubern.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung sind spätestens 8 Tage nach Rechnungserhalt vom Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von bis zu 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 6 Zurückbehaltung oder Aufrechnung

Der Auftraggeber ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung nur berechtigt, falls eine Gegenforderung mit der aufgerechnet werden soll, rechtskräftig festgestellt, oder durch den Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurde.

§ 7 Nacharbeit, Haftungsbegrenzung

(1) Beanstandungen an der erbrachten Leistung des Auftragnehmers hat der Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen. Dem Auftragnehmer ist die Möglichkeit der Nacharbeit einzuräumen.

(2) Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber dem Auftragnehmer als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf dem Fehlen einer Beschaffenheitsgarantie beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

Nicht vorhersehbare Schäden und Mangelfolgeschäden sind von der Haftung ausgenommen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

§ 8 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger vertraglicher Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, in diesem Fall eine Regelung zu treffen, die dem ursprünglichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Willen am nächsten kommt.

Alle Änderungen, Ergänzungen, Aufhebungen oder abweichende Vereinbarungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann, Heilbronn.