ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Firma Lebküchner F+L GmbH ( im Folgenden:
Auftragnehmer ) werden Bestandteil aller Verträge und gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn die allgemeine Geschäftsbedingungen nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Widersprechende allgemeine Geschäftsbedingungen
oder abweichende Gegenbestätigungen werden nur dann anerkannt, wenn der
Auftragnehmer diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Schriftliche und mündliche
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie
so nicht gekennzeichnet sind. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an
den Auftragnehmer zum Abschluss eines Vertrages dar.
§ 3 Preise
(1) Alle Preise verstehen
sich wie angegeben in EURO zzgl. des sich jeweils hieraus ergebenden
Umsatzsteuerbetrags.
(2) Verlangt der
Auftraggeber, dass eine Leistung durch den Auftragnehmer unverzüglich
vorgenommen werden soll, kann dieser Zuschläge von 50% auf die vereinbarten
Preise verlangen, wenn hierfür der Auftragnehmer andere laufende Arbeiten
unterbrochen werden müssen.
(3) Fahrtkosten für
An/Abfahrten sowie die Zeit für Wasserladen werden jeweils ab/bis Leingarten
zum vereinbarten Stundenlohnsatz der eingesetzten Fahrzeuge in Rechnung
gestellt.
(1)
Sämtliche zeitlichen Angaben des
Auftragnehmers hinsichtlich seiner zu erbringenden Leistung sind unverbindlich.
Verbindliche Fristen und Termine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung des Auftragnehmers. Teilleistungen sind zulässig. Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streiks, Betriebsstörungen,
behördliche Anordnung, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, hat der
Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten.
(2) Die vom Auftragnehmer für
seine Leistungserbringung einzusetzenden Kraftfahrzeuge können nur auf
befestigten Wegen und Straßen be- und entladen werden. Für auftretende Schäden
durch falsches Anweisen haftet allein der Auftraggeber.
(3) Vorraussetzung für die
Erfüllung einer Wartungs- oder Reinigungsarbeit sind hierfür vom Auftraggeber
zu stellende Wasser- und Stromanschlüsse ( bei Strom: 220 V Schukosteckdosen ).
Entstehende Strom- und Wasserkosten trägt der Auftraggeber.
(4) Bei Verstopfung und
Rohrreinigung gilt zusätzlich Folgendes: Der Auftragnehmer übernimmt nach
Vereinbarung die Beseitigung der Verstopfung oder die Rohrreinigung mit den
hierfür geeigneten Spezialgeräten. Nach Durchführung dieser Arbeiten ist der
Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Arbeitsbereich nachzureinigen bzw. zu säubern.
Die vom Auftragnehmer
erbrachte Leistung sind spätestens 8 Tage nach Rechnungserhalt vom Auftraggeber
ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der
Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von bis zu 5 % über dem Basiszinssatz
zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt
ausdrücklich vorbehalten.
Der Auftraggeber ist zur Zurückbehaltung
oder Aufrechnung nur berechtigt, falls eine Gegenforderung mit der aufgerechnet
werden soll, rechtskräftig festgestellt, oder durch den Auftragnehmer
schriftlich anerkannt wurde.
§ 7 Nacharbeit,
Haftungsbegrenzung
(1) Beanstandungen an der
erbrachten Leistung des Auftragnehmers hat der Auftraggeber innerhalb von 24
Stunden anzuzeigen. Dem Auftragnehmer ist die Möglichkeit der Nacharbeit einzuräumen.
(2) Schadensersatzansprüche
wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Anspruch auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber dem Auftragnehmer als auch
gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei
denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Diese Beschränkung gilt
nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für Personenschäden
und für Schäden, die auf dem Fehlen einer Beschaffenheitsgarantie beruhen oder
für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
Nicht vorhersehbare Schäden
und Mangelfolgeschäden sind von der Haftung ausgenommen, es sei denn, der
Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
Sollte eine Bestimmung in
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger vertraglicher Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, in diesem Fall eine
Regelung zu treffen, die dem ursprünglichen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Willen am nächsten kommt.
Alle Änderungen, Ergänzungen,
Aufhebungen oder abweichende Vereinbarungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht
auf das Schriftformerfordernis selbst.
Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann,
Heilbronn.